Immobilienverkauf
Immobilie in Frankfurt verkaufen – vorbereitet statt überstürzt.
Wir verkaufen Wohnungen, Häuser und Anlageimmobilien in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Der Ablauf beginnt mit einer Bewertung und der Prüfung Ihrer Unterlagen, führt über eine Preisstrategie mit Verhandlungsspielraum zur Vermarktung und endet mit Beurkundung und Übergabe. Kaufinteressenten werden vorab auf Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit geprüft – das senkt das Risiko, dass ein Verkauf kurz vor dem Notartermin platzt.
Was wir verkaufen
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Vermietete Wohnungen
- Anlageimmobilien
- Geerbte Immobilien
- Immobilien aus Erbengemeinschaften
- Sanierungsbedürftige Objekte
Ablauf
Der Verkaufsprozess in 13 Schritten
Jeder Schritt hat einen Zweck. Sie erfahren nach jeder Phase, wo der Verkauf steht.
01
Unverbindliche Ersteinschätzung
Digitale Einschätzung als Wertspanne auf Basis Ihrer Angaben.
02
Objektaufnahme
Besichtigung, Fotos, Aufmaß und Erfassung des Zustands.
03
Markt- und Standortanalyse
Vergleichsobjekte, Nachfrage im Stadtteil, Zielgruppenbestimmung.
04
Preisstrategie
Angebotspreis mit Verhandlungsspielraum – nicht der höchste Wunschpreis.
05
Unterlagenprüfung
Wir stellen zusammen, was Käufer und Banken benötigen.
06
Professionelle Vermarktung
Exposé, Fotos, Veröffentlichung auf den passenden Kanälen.
07
Interessentenqualifizierung
Vorauswahl nach Ernsthaftigkeit und Kaufkraft.
08
Finanzierungsprüfung
Wir prüfen, ob die Finanzierung tragfähig ist.
09
Besichtigungen
Gebündelt, vorbereitet und mit Rückmeldung an Sie.
10
Verhandlung
Wir verhandeln Preis und Rahmenbedingungen in Ihrem Auftrag.
11
Kaufvertragsvorbereitung
Abstimmung des Entwurfs mit dem Notariat.
12
Notartermin
Begleitung zur Beurkundung.
13
Übergabe
Protokoll, Zählerstände, Schlüssel und Dokumentation.
Unterlagen
Was Käufer und Banken sehen wollen
Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Wir beschaffen, was fehlt – am besten früh.
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Wohnflächenberechnung und Grundrisse
- Energieausweis
- Baubeschreibung und Baugenehmigung, sofern vorhanden
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Beschlüsse, Hausgeldabrechnungen
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Mietaufstellung
- Nachweise über Modernisierungen der letzten Jahre
- Betriebskostenabrechnungen
Häufige Fragen
Fragen zum Immobilienverkauf
Für die Vermarktung: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Beschlusssammlung und die letzten Hausgeldabrechnungen. Bei vermieteten Objekten Mietverträge und eine Mietaufstellung. Fehlende Unterlagen besorgen wir – das kostet Zeit, deshalb beginnen wir früh damit.
Das hängt von Objekt, Preisvorstellung und Unterlagenlage ab. Realistisch sind mehrere Wochen für die Vorbereitung und anschließend die Vermarktung bis zur Beurkundung. Einen belastbaren Zeitraum nennen wir erst nach der Objektaufnahme – pauschale Versprechen wären unseriös.
Aus der Bewertung ergibt sich eine Wertspanne. Der Angebotspreis wird so gewählt, dass er Nachfrage erzeugt und Verhandlungsspielraum lässt. Ein zu hoher Startpreis kostet Zeit und führt später oft zu einem niedrigeren Ergebnis als ein marktgerechter Einstieg.
Der Käuferkreis besteht überwiegend aus Kapitalanlegern, für die die Rendite zählt: Jahresnettokaltmiete im Verhältnis zum Kaufpreis. Das Mietverhältnis läuft weiter – Kauf bricht Miete nicht. Besichtigungen sind nur mit Rücksicht auf die Mieter möglich. Zudem können Vorkaufsrechte bestehen, etwa bei einer Umwandlung in Wohnungseigentum.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher darf die Maklerprovision nicht einseitig auf den Käufer abgewälzt werden; sie wird geteilt oder vom Auftraggeber getragen. Die konkrete Höhe und Aufteilung vereinbaren wir schriftlich vor Beginn der Vermarktung.
Für den Verkauf müssen grundsätzlich alle Miterben zustimmen. Hilfreich ist, früh einen Ansprechpartner zu benennen und den Erbnachweis bereitzuhalten. Wir koordinieren die Kommunikation, ersetzen aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Angaben zu Provision, Vorkaufsrechten, Erbengemeinschaften und Steuern sind eine allgemeine Orientierung. Für Ihren Einzelfall – etwa zur Spekulationsfrist oder zur Erbauseinandersetzung – ziehen Sie bitte Steuerberatung oder Rechtsberatung hinzu.
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Erfahren Sie zuerst, was Ihre Immobilie wert ist
Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine Wertspanne, keinen Scheinpreis.