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Immobilienwert ermitteln: Worauf es in Frankfurt ankommt

6 Min. LesezeitAktualisiert am SoWo Immobilien GmbH

Der Wert einer Immobilie ist keine Eigenschaft des Gebäudes, sondern eine Aussage über den Markt zu einem Zeitpunkt. Deshalb liefern zwei sorgfältige Bewertungen selten denselben Betrag – und deshalb lautet die Frage nicht „was ist meine Wohnung wert“, sondern „welcher Preis ist heute in dieser Lage erzielbar“.

Drei Verfahren, drei Blickwinkel

Die Wertermittlung folgt drei anerkannten Verfahren. Welches passt, hängt von der Art der Immobilie ab – nicht davon, welches den höheren Wert ergibt.

  • Vergleichswertverfahren: Der Preis wird aus tatsächlichen Verkäufen ähnlicher Objekte abgeleitet. Der Regelfall bei Eigentumswohnungen, weil es in einer Stadt wie Frankfurt genügend Vergleichsfälle gibt.
  • Sachwertverfahren: Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes minus Alterswertminderung. Üblich bei Einfamilienhäusern in Lagen mit wenigen Vergleichsverkäufen.
  • Ertragswertverfahren: Der Wert folgt aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Der Maßstab bei vermieteten Anlageobjekten und Mehrfamilienhäusern.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung liegen Vergleichs- und Ertragswert oft weit auseinander. Der Unterschied ist kein Fehler, sondern zeigt die zwei möglichen Käufergruppen: Selbstnutzer und Kapitalanleger.

Was den Preis in Frankfurt wirklich bewegt

Die Lage ist der stärkste Faktor, aber sie zerfällt in zwei Ebenen. Die Makrolage ist der Stadtteil, die Mikrolage die konkrete Straße – und die Differenz innerhalb eines Stadtteils kann größer sein als die zwischen zwei Stadtteilen. Eine ruhige Seitenstraße und eine Hauptverkehrsachse zweihundert Meter weiter sind zwei verschiedene Märkte.

Objektiv prüfbare Anhaltspunkte für die Lage liefert der Gutachterausschuss für Immobilienwerte, der Bodenrichtwerte veröffentlicht. Sie sind kein Verkaufspreis, aber ein belastbarer Ausgangspunkt für den Grundstücksanteil.

  • Energetischer Zustand: Seit die Heizkosten und die Anforderungen an Bestandsgebäude gestiegen sind, wirkt die Energieeffizienzklasse unmittelbar auf den Preis. Eine schlechte Klasse wird als künftiger Investitionsbedarf eingepreist.
  • Grundriss und Zuschnitt: Zwei Wohnungen mit gleicher Fläche sind nicht gleich viel wert. Ein durchgesteckter Grundriss oder ein Zimmer ohne Fenster verändern die Nutzbarkeit.
  • Instandhaltungsstau im Gemeinschaftseigentum: Eine anstehende Dach- oder Strangsanierung schlägt über die Sonderumlage auf den Kaufpreis durch. Käufer rechnen sie ab, und zwar meist großzügiger als sie ausfällt.
  • Vermietungsstand: Eine langfristig unter Marktniveau vermietete Wohnung ist für Selbstnutzer schwer verwertbar und deshalb günstiger.
  • Rechtliche Besonderheiten: Erbbaurecht, Denkmalschutz, Wegerechte oder ein Nießbrauch verändern den Wert erheblich und werden von Online-Rechnern nicht erfasst.

Was Online-Rechner leisten – und was nicht

Ein Online-Rechner vergleicht Ihre Eingaben mit Durchschnittswerten der Umgebung. Für eine erste Größenordnung genügt das, und als Einstieg ist es sinnvoll.

Was er nicht sehen kann: den tatsächlichen Zustand, die Qualität der Ausstattung, den Blick aus dem Fenster, die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft, die Rücklage und den Instandhaltungsstau. Genau diese Punkte verschieben den Preis um zweistellige Prozentwerte.

Nehmen Sie eine Online-Schätzung deshalb als Bandbreite, nicht als Zahl. Und seien Sie skeptisch, wenn ein Rechner ohne Rückfragen einen sehr hohen Wert nennt – ein überhöhter Angebotspreis kostet Vermarktungszeit, und ein Objekt, das lange am Markt steht, verliert an Verhandlungsposition.

Unterlagen, die eine belastbare Bewertung braucht

Je vollständiger die Unterlagen, desto enger die Bandbreite. Diese Dokumente sollten Sie zusammenstellen.

  • Grundbuchauszug, möglichst nicht älter als drei Monate
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan bei Eigentumswohnungen
  • Wohnflächenberechnung und Grundrisse
  • Energieausweis
  • Die letzten drei Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, Höhe der Erhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre – dort stehen beschlossene und absehbare Maßnahmen
  • Nachweise über Modernisierungen mit Jahr und Umfang
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und eine Mietaufstellung

Wann ein förmliches Gutachten nötig ist

Für einen Verkauf genügt in der Regel eine marktorientierte Einschätzung. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch ist aufwendiger und teurer, aber in bestimmten Fällen unverzichtbar.

  • Erbauseinandersetzung, wenn mehrere Erben sich über den Wert verständigen müssen
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung vor Gericht
  • Bestimmte steuerliche Sachverhalte, wenn der Wert gegenüber dem Finanzamt zu belegen ist

Für steuerliche Fragen ist Ihre Steuerberatung zuständig. Wir bewerten den Markt, nicht die Steuer.

Häufige Fragen

Eine marktorientierte Einschätzung im Rahmen eines Verkaufsauftrags ist bei uns kostenfrei. Ein förmliches Verkehrswertgutachten wird nach Aufwand berechnet und liegt deutlich höher – es ist aber nur in besonderen Fällen erforderlich, etwa bei Erbauseinandersetzung oder vor Gericht.

Eine Bewertung beschreibt den Markt zu einem Zeitpunkt. In einem ruhigen Marktumfeld bleibt sie einige Monate belastbar; nach deutlichen Zinsänderungen oder auffälligen Preisbewegungen im Umfeld sollte sie überprüft werden.

Ja, und deutlicher als noch vor einigen Jahren. Käufer rechnen den energetischen Zustand als künftigen Investitionsbedarf ein. Eine schlechte Effizienzklasse mindert den erzielbaren Preis, eine gute wirkt preisstabilisierend.

Das geht meist nach hinten los. Die höchste Aufmerksamkeit hat ein Angebot in den ersten Wochen. Wer zu hoch startet, verliert diese Phase und muss später sichtbar reduzieren – das signalisiert Käufern Verhandlungsbereitschaft und führt oft zu einem niedrigeren Ergebnis als ein realistischer Startpreis.

Einordnung, keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 30.07.2026 wieder und erklärt allgemeine Zusammenhänge. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Verordnungen ändern sich; für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, bei steuerlichen Fragen an Ihre Steuerberatung.

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