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SoWoImmobilien

Mieterservice

Wie können wir Ihnen helfen?

Melden Sie Ihr Anliegen digital. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer und können den Bearbeitungsstand jederzeit prüfen.

Bei akuter Gefahr nicht dieses Formular nutzen

Bei Feuer, Gasgeruch, starkem Wasseraustritt, akuter Stromgefahr, einer im Aufzug eingeschlossenen Person oder unmittelbarer Gefahr für Personen: zuerst in Sicherheit bringen und telefonisch melden.

Weitere Anliegen

Was Sie außerdem melden können

Diese Anliegen nehmen wir derzeit telefonisch oder per E-Mail auf. Der digitale Assistent folgt.

  • Mietbescheinigung anfragen
  • Namensänderung melden
  • Bankverbindung ändern
  • Untervermietung anfragen
  • Tierhaltung anfragen
  • Schlüsselverlust melden
  • Rückruf anfordern
  • Kündigung oder Auszug mitteilen
  • Termin vereinbaren
  • Allgemeine Frage stellen

Ablauf

So geht es nach Ihrer Meldung weiter

Jeder Vorgang durchläuft dieselben Stufen. Die Freigabe eines Auftrags erfolgt immer durch einen Mitarbeiter.

  1. 01eingegangen
  2. 02wird geprüft
  3. 03Rückfrage erforderlich
  4. 04Auftrag freigegeben
  5. 05Termin wird abgestimmt
  6. 06in Bearbeitung
  7. 07erledigt
  8. 08abgeschlossen

Häufige Fragen

Fragen von Mietern

Alles, was sich ohne schnelle Reaktion verschlimmert oder Gefahren birgt: austretendes Wasser, Feuchtigkeit und Schimmel, ausgefallene Heizung oder Warmwasserversorgung, Störungen an Elektrik und Rauchwarnmeldern, defekte Schließanlagen sowie Schäden an Fenstern und Türen, die das Gebäude offen lassen. Bei akuter Gefahr melden Sie sich zuerst telefonisch.

Die Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer erhalten Sie unmittelbar nach dem Absenden. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt innerhalb der Servicezeiten. Bei Gefahr im Verzug nutzen Sie bitte den telefonischen Weg – eine digitale Meldung ersetzt keinen Notruf.

Nein. Digitale Meldungen dienen der schnellen und vollständigen Erfassung. Sie verändern keine gesetzlichen oder vertraglichen Fristen, etwa für Kündigungen, Widersprüche gegen Abrechnungen oder Mängelanzeigen mit Fristsetzung. Für fristgebundene Erklärungen wählen Sie zusätzlich den in Ihrem Mietvertrag vorgesehenen Weg.

Dann können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten. Wenden Sie sich an die für Ihr Objekt zuständige Verwaltung oder an Ihren Vermieter. Den Namen finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder in der letzten Betriebskostenabrechnung.

Fotos werden zur Bearbeitung des Vorgangs verwendet und, soweit für die Behebung nötig, an das ausführende Unternehmen weitergegeben. Eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

Servicezeiten

  • Montag – Donnerstag · 09:00 – 17:00 Uhr
  • Freitag · 09:00 – 16:00 Uhr